Prostest gegen Kassenbonpflicht
Seit Januar 2020 besteht eine Bonausgabepflicht für jeden Verkaufsvorgang - auch wenn der Kunde nur 1 Semmel für 40 cent kauft. Da bei allen elektronischen Kassen alle Verkäufe elektronisch auf einem Chip gespeichert werden müssen und das Finanzamt dadurch alle Vorgänge kontrollieren kann, ist der zusätzliche Bon nur unnötige Umweltverschmutzung.
Um dagegen zu protestieren, haben die Bäcker unserer Bäckerinnung im Januar 2020 die Kassenbons gesammelt und an den damaligen Bürgerbeauftragten der bayerischen Regierung und jetzigen Gesundheitsminister Klaus Holetschek übergeben
Artikel der Bildzeitung vom 04.02.2020